Fristen zur Einhaltung von Verordnungen

Unnötiger Aufwand und Verzögerungen im Behandlungsaufwand sind sowohl für Kund:innen wie auch unsere Praxis unschön. Um Ihnen dabei zu helfen, Probleme mit Fristen zu vermeiden, machen wir Ihnen gerne die geltenden Fristen transparent:

  • Verordnungen von Physiotherapie-Rezepten haben unterschiedliche Gültigkeitsfristen: Gesetzliche Rezepte sind ab dem Tag der Ausstellung 28 Tage gültig und Berufsgenossenschaft-Rezepte (BG) 10 Tage.
  • Um eine zeitnahe Behandlung zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich nach Ausstellung an die Praxis zu wenden.
  • Falls es Gründe gibt, warum Sie das Rezept nicht innerhalb der Frist einlösen können, sprechen Sie bitte mit uns. Eine Verlängerung um bis zu 3 Wochen ist möglich, sofern begründet.
  • Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum zur Abarbeitung der Leistungen auf dem Rezept 12 Wochen beträgt, sofern es sich um bis zu 6 Behandlungseinheiten handelt.
  • Wenn es mehr als 6 Einheiten sind, gilt ein Zeitraum von 6 Monaten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb dieses Zeitraums alle Behandlungen abschließen, um die volle Leistung aus dem Rezept zu erhalten.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen bei der Einhaltung der Fristen helfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne über das Kontaktformular um Hilfe bitten. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen um eine unverzögerte Behandlung zu unterstützen.

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